Am Freitagmittag hob das Verwaltungsgericht Dresden das Versammlungsverbot auf, mit der Begründung, es sei rechtswidrig. Daraufhin legte das Landratsamt Beschwerde vor der höheren Instanz ein – und bekam vom Oberverwaltungsgericht teilweise Recht. Das Versammlungsverbot ist wieder in Kraft, nur die Willkommensfeier ist davon ausgenommen.