(7.6.2018) Zwar hält es auch das Oberlandesgericht für wahrscheinlich, dass A. sich zwei Pistolen, zwei Gewehre und 51 Sprengkörper beschaffte und aufbewahrte. Es sei aber unwahrscheinlich, dass er dabei bereits den festen Entschluss gehabt habe, eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen.