Die Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt am Main 2018 findet gemäß § 39 Abs. 3 S. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) am 25. Februar 2018, sechs Jahre nach der Oberbürgermeisterwahl 2012 statt. Erhält kein Kandidat die absolute Mehrheit, wird gemäß § 39 Abs. 1b HGO am 11. März 2018 eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Bewerbern stattfinden