Das Amtsgericht Koblenz hatte im letzten Sommer gegen den langjährigen Aktivisten Hermann Theisen wegen der Organisation einer friedlichen Sitzblockade auf der Zugangsstrasse zum Fliegerhorst in Büchel/Cochem in Rheinland-Pfalz einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro erlassen. Die Blockade würde einen Verkehrsstau verursachen, so die Begründung.