Die in erster Instanz verhängte Gefängnisstrafe betrage nur ein Jahr, die restlichen drei Jahre fielen unter eine Amnestieregelung aus dem Jahr 2006, teilte das Gericht am frühen Freitagabend mit.
Die in erster Instanz verhängte Gefängnisstrafe betrage nur ein Jahr, die restlichen drei Jahre fielen unter eine Amnestieregelung aus dem Jahr 2006, teilte das Gericht am frühen Freitagabend mit.