22.02.2015 - 21:22 [ Spiegel ]

NSU-Prozess: Was verschweigt Verfassungsschützer Andreas T.?

Tatsächlich sei Bouffier „spätestens am 12. Juli 2006“ über den Tatverdacht gegen T. informiert gewesen, und zwar nicht per Zeitungslektüre, sondern durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel. Bouffier habe in der Folge nicht nur eine Sperrerklärung betreffend die Vernehmung von T.s Quellen erlassen, sondern dem Verfassungsschützer T. zu einem Zeitpunkt Rückendeckung geben, als dieser Beschuldigter in einem Mordverfahren gewesen sei. Es spreche vieles dafür, dass der Verfassungsschutz mehr über die Umstände des Mordes an Halit Yozgat wisse, als bisher zugegeben worden sei.