Stiften Beamte zu einer Straftat an, wenn sie V-Leute in verbotene Organisationen schicken?
Die Bund-Länder-Expertenkommission zum Rechtsterrorismus, die sich mit dem Problem ebenfalls befasst, will den Staatsanwaltschaften künftig einen größeren Spielraum einräumen, solche Verfahren einstellen zu können.