Ohne dies kenntlich zu machen, übernahm Graulich für sein Abschlussbereicht teils ganze Seiten aus den Selbstverteidigungsschriften des BND aus dem Jahre 2013. So gelingt es dem Sondergutachter auch die äußerst abenteuerliche so genannte „Weltraumtheorie“ zu legitimieren, nach der die vom BND abgefangenen Daten nicht dem Schutz durch das Grundgesetz unterliegen, da diese über Satelliten im All weitergeleitet wurden, wo deutsches Recht bekanntlich nicht gilt