Der Geheimdienst hätte bei der Fahndung nach Terroristen konkret nach Namen fragen müssen, statt wie vorher sämtliche Daten wie bei einem digitalen Schleppnetzverfahren komplett abzufischen. Hätten die Späher eine bestimmte Nummer überwachen wollen, hätten sie ihren Verdacht begründen müssen. Ein Geheimgericht, der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC), hätte Fall für Fall grünes Licht geben müssen.