(2.Juni 2013) Wie und in welchem Ausmaß deutsche Dienste auf die Datenströme in Frankfurt zugreifen, darüber darf der De-CIX laut dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10-Gesetz) keine Auskunft geben, sagte Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze beim Interneptrovider-Verband eco. Aus Sicht des Verbandes fände man es sehr schade, dass die Politik die Betreiber mit den Knebelparagraphen allein lasse, sagte Landefeld.