Die Mitgliedstaaten dürfen den Zugang zum Beruf des Notars nicht ihren eigenen Staatsangehörigen vorbehalten. Mit den Tätigkeiten, die die Notare in den betreffenden Mitgliedstaaten derzeit ausüben, werden zwar im Allgemeininteresse liegende Ziele verfolgt, doch sind sie nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des EG-Vertrags verbunden.
Zum Sachverhalt