17.01.2016 - 18:55 [ Radio Utopie ]

Nordkorea und der Weltraumschrott: Wie USA und EU versuchen, das Weltrecht auf Raumfahrt zu zerstören

(6.4.2009) Der Weltraum gehört keinem und keiner hat das Recht ihn militärisch oder kommerziell zu nutzen. Das Weltraum-Abkommen der Vereinten Nationen, von der Generalvollversammlung am 19.Dezember 1966 beschlossen, besagt:

„ARTIKEL I

Die Erkundung und der Gebrauch des Weltraums, eingeschlossen den Mond und andere Himmelskörper, ist für das Wohlergehen aller Länder durchzuführen, unbeachtet dem Grad ihrer wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung, und ist das Gebiet der gesamten Menschheit.

Der Weltraum, eingeschlossen den Mond und andere Himmelskörper, ist frei zur Erkundung und den Gebrauch durch alle Staaten ohne jede Art der Diskriminierung, auf der Bases der Gleichheit und in Übereinstimmung mit internationalem Recht, und es herrscht freier Zugang zu allen Gebieten auf Himmelskörpern.

Es herrscht Freiheit zur wissenschaftlichen Forschung im Weltraum, eingeschlossen den Mond und andere Himmelskörper, und Staaten haben eine internationale Kooperation in solchen Forschungen zu erleichtern und zu ermutigen.

ARTIKEL II

Der Weltraum, eingeschlossen der Mond und andere Himmelskörper, ist kein Subjekt nationaler Aneignung durch Hoheitsansprüche, Nutzbarmachung oder Besetzung, oder irgendeiner anderen Art.“