In Kürze will das Europäische Parlament eine Richtlinie verabschieden, die alle Fluggesellschaften zur Weiterleitung umfassender Datensätze über alle Passagiere (engl. “Passenger Name Records”, kurz PNR) an die Ermittlungsbehörden verpflichtet. Dort sollen die PNR-Einträge, die bis zu 60 Einzelinformationen enthalten, fünf Jahre lang gespeichert und elektronisch ausgewertet werden. Betroffen sind alle Flugreisenden in der EU.
Durch den Zugriff staatlicher Behörden auf sensible PNR-Daten und die Verknüpfung der Daten lassen sich viele Rückschlüsse über Menschen ziehen, die unter den Schutz der Privatsphäre fallen, wie Religion, Sexualität oder andere Lebensgewohnheiten. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung stellt einen unverhältnismäßigen, nach unserer Auffassung grundrechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar. Die Daten, zu denen auch Kontonummer, Essenswünsche und Informationen über den Gesundheitszustand gehören, ergeben umfangreiche persönliche Profile.