01.06.2012 - 21:18 [ welt.de ]

Noch immer ticken brisante Akten im Bundesarchiv

Das Bundesarchiv hat die Aufgabe, so das erst 1988, also 36 Jahre nach seiner Gründung, in Kraft getretene Gesetz, „das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten“. Grundsätzlich gilt dabei, dass Archivgut erst 30 Jahre nach seiner Entstehung auf Antrag zur Benutzung freigegeben wird – und wenn sich darin personenbezogene Daten finden, sogar erst 30 Jahre nach dem Tode oder 110 Jahre nach der Geburt des betreffenden Menschen.