Die urheberrechtliche Ausgangslage in Österreich ist weitgehend mit der deutschen vergleichbar. Warum österreichische Zeitungen und Zeitschriften, wie es in den Erläuterungen heißt, den „Schutz von Zeitungs- und Magazinverlagen im Internet-Zeitalter durch ein neues Leistungsschutzrecht eingefordert“ haben, bleibt angesichts des Adressatenkreises des Leistungsschutzrechts und des bereits bestehenden Urheberrechts an den Presseinhalten völlig unklar. Auch in Österreich sind sich die juristischen Fachkreise darin einig, dass es keine Schutzlücke gibt, die es zu schließen gegolten hätte.