25.07.2012 - 10:29 [ Bundesverfassungsgericht ]

Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag verfassungswidrig

Der Senat hat die Vorschriften des § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2a BWG für
nichtig und die Regelung über die ausgleichslose Zuteilung von
Überhangmandaten (§ 6 Abs. 5 BWG) für unvereinbar mit dem Grundgesetz
erklärt. Es fehlt somit an einer wirksamen Regelung des
Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Die
zuvor geltenden Bestimmungen leben nicht wieder auf, weil das
Bundesverfassungsgericht sie mit Urteil vom 3. Juli 2008 (BVerf¬GE 121,
266) ebenfalls für verfassungswidrig und nur für eine – zwischenzeitlich
verstrichene – Übergangsfrist weiter anwendbar erklärt hat.