(15.7.2016) Gem. § 25 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung (GO) ist die Sitzung unverzüglich einzuberufen, da mehr als ein Drittel der 19 Mitglieder dies verlangen; wegen Parlamentsferien ist gem. § 25 Abs. 9 der GO die Zustimmung des Präsidenten Ralf Wieland (SPD) erforderlich.