Das bisherige Verfahren, bei dem die Richter je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt wurden, wobei für den Bundestag nur ein Wahlausschuss aus zwölf Abgeordneten wählte, wird in der Rechtsliteratur für verfassungswidrig gehalten.
Das bisherige Verfahren, bei dem die Richter je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt wurden, wobei für den Bundestag nur ein Wahlausschuss aus zwölf Abgeordneten wählte, wird in der Rechtsliteratur für verfassungswidrig gehalten.