Jemanden rückwirkend per Gesetz zu maßregeln für etwas, das bei seiner Einstellung bekannt war – das verstoße gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
Jemanden rückwirkend per Gesetz zu maßregeln für etwas, das bei seiner Einstellung bekannt war – das verstoße gegen rechtsstaatliche Prinzipien.