Hätte euch doch nur vorher jemand gewarnt, dass man die Beweisführung nicht auf bereitwillig vom Angeklagten zur Verfügung gestellten Akten basieren kann, wenn der Angeklagte sich auch noch für über dem Gesetz stehend hält!
Hätte euch doch nur vorher jemand gewarnt, dass man die Beweisführung nicht auf bereitwillig vom Angeklagten zur Verfügung gestellten Akten basieren kann, wenn der Angeklagte sich auch noch für über dem Gesetz stehend hält!