Die Satzung der nordrhein-westfälischen CDU sieht bei Abstimmungen eine Zählweise vor, die nicht bei allen Parteien üblich ist. „Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen“, heißt es in Paragraf 35 des Regelwerks.
Die Satzung der nordrhein-westfälischen CDU sieht bei Abstimmungen eine Zählweise vor, die nicht bei allen Parteien üblich ist. „Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen“, heißt es in Paragraf 35 des Regelwerks.