23.06.2015 - 11:14 [ Rolf Gössner / Ossietzky ]

Neue Sicherheitsarchitektur

In der Bundesrepublik sind als Reaktion auf 9/11 unter rot-grüner Bundesregierung die umfangreichsten Sicherheitsgesetze in Kraft getreten, die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte jemals auf einen Streich verabschiedet worden sind. Mit diesen Notstandsgesetzen für den Alltag wurden unter anderem Polizei- und Geheimdienst-Befugnisse erheblich ausgeweitet, betriebliche Sicherheitsüberprüfungen von ArbeitnehmerInnen auf »lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen« ausgedehnt, »biometrische Daten« auf Funkchips in Ausweispapieren erfaßt. Insgesamt hat sich damit ein Trend fortgesetzt, der schon länger zu beobachten ist: die Erhöhung der Kontrolldichte in Staat und Gesellschaft. Im Laufe dieser Entwicklung zum Sicherheits- und Präventionsstaat etablierte sich auch eine neue »Sicherheitsarchitektur«, also eine Strukturveränderung im Staatsgefüge – die notwendig sei, so heißt es von Seiten der herrschenden Sicherheitspolitik, um die neuen Bedrohungen bewältigen zu können. Es geht dabei im Kern um zwei Strukturveränderungen mit entgrenzender Wirkung, die man auch als Tabubrüche bezeichnen kann, weil sie nicht zuletzt vor dem Hintergrund deutscher Geschichte von Bedeutung sind: