Nachdem das BfV das angeforderte Behördengutachten vorlegte – in dem erwartbar von Landesverrat die Rede ist, obwohl die Behörde die durch netzpolitik.org bekannt gewordenen Haushaltspläne selbst nicht als so bedeutsam eingestuft hatte, dass sie sie als „geheim“ gekennzeichnet hätte – entschied sich Range dann doch noch für ein eigenes Gutachten. Allerdings wieder nicht von Beamten seiner Behörde, und beging damit den dritten Fehler: Er beauftragte einen externen Juristen.