01.07.2011 - 23:45 [ mehr-demokratie.de ]

Negatives Stimmgewicht bleibt nach CDU/FDP-Vorschlag erhalten Bundeswahlgesetz wäre weiterhin verfassungsrechtlich bedenklich

Das deutsche Bundeswahlgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgrund des
negativen Stimmgewichts für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht setzte dem Bundestag
eine Frist bis zum 30. Juni 2011, um das Bundeswahlgesetz verfassungskonform zu gestalten. Bisher wurde noch kein Gesetzentwurf eingebracht, die Pläne von CDU/CSU und FDP für ein neues Wahlsystem wurden jedoch bereits in Grundzügen bekannt.