Nach Recherchen von SPIEGEL ONLINE hat ein Anwalt für den anderen Nebenkläger denselben Arztbericht eingereicht, nur wird einmal Meral K. als Patientin genannt, einmal der andere Nebenkläger. Handschrift, Schriftbild, Inhalt, Datum und Unterschrift sind identisch. Am Oberlandesgericht ist dies offenbar nicht aufgefallen.