Mit einem Freispruch endete jetzt der dritte Prozess gegen einen mutmaßlichen Blockierer am Amtsgericht Dresden. Wie schon die beiden vorangegangenen Entscheidungen – ein weiterer Freispruch und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 300 Euro – ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte die Berufung an.