(1.12.2015) Einen Richterbeschluss brauchen die Ermittler nicht zwingend. Dem NSL-Empfänger droht dagegen Ärger, wenn er über den Brief spricht – dafür sorgt in der Regel Anordnung zur Geheimhaltung. Wegen ihr dürfen die Empfänger oft nicht einmal erwähnen, dass sie den Brief bekommen haben.Einen Eindruck davon, für welche Daten sich das FBI in der Vergangenheit interessiert hat, liefert jetzt Nicholas Merrill, der früher einen Webhosting-Dienst betrieb.