In einem Milieuschutzgebiet wurde preiswerter Wohnraum durch bauliche Maßnahmen unter den Augen des Bezirksamts zerstört und auch nach fast sechs Jahren nicht wieder hergestellt. Das Bezirksamt selbst verweist auf die Grenzen des Instruments Milieuschutz und auf das Fehlen von Regulatorien am Wohnungsmarkt: „Leerstand und überteuerte Mieten können mit dem Erhaltungsrecht leider nicht verhindert werden. Um gegen Leerstand vorgehen zu können, muss die Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Kraft gesetzt werden.“