Die 15 Angeklagten von Bobigny gelten als Sündenböcke: für unternehmerische Fehlleistungen, beschäftigtenfeindliches Agieren der Air France und die gezielten Provokationen der Bosse am 5. Oktober. Sie sollen das Eingangstor geöffnet und den Protestierenden (die entsprechende Demonstration war genehmigt) Einlass verschafft haben. Laut Staatsanwalt ist ein Strafmaß von bis zu drei Jahren Gefängnis und 45.000 Euro Geldstrafe möglich.