Seitens der Bundesanwaltschaft habe es geheißen, Videos seien »zeitnah« dem Ausschuss zur Verfügung gestellt worden, wie der RBB berichtete. Dabei hatte der Amri-Untersuchungsausschuss die Ermittlungsbehörde bereits im März 2018 zur Bereitstellung von Videobeweismitteln aufgefordert.