Im Mai 2014 wurde eine Anfrage an das US-Justizministerium gestellt, um Informationen zu dem Auslieferungsersuchen der USA zu bekommen. Im darauffolgenden September antwortete das US-Justizministerium. Was die Antwort enthält: Geheim. Die USA hätten um vertrauliche Behandlung gebeten, da die Informationen „durch das zuständige Gericht als vertraulich eingestuft“ worden seien.
Danach wurden keine Fragen mehr an die USA geschickt – bis zum April 2016. Nach sechs Monaten erreichte das Justizministerium eine Antwort. Doch auch die bleibt geheim.