3.5. Der Bundestag hatte mit Zustimmung der FDP-Fraktion am 17. März 2011 ausdrücklich beschlossen:
„Der Deutsche Bundestag erwartet aus verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und ökonomischen Gründen, dass gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenankaufprogramme ausgeschlossen werden.“ (BT-Drs. 17/4880)
Der Bundesparteitag in Rostock hat auf Antrag des Bundesvorstandes beschlossen:
„Eurobonds oder andere gemeinsam finanzierte Anleiheaufkäufe des
ESM am Sekundärmarkt sowie die Einführung einer EU-Steuer lehnt die
FDP ab.“
Gegen diese Beschlüsse hat unsere Fraktion verstoßen.