28.09.2016 - 07:19 [ Radio Utopie ]

Militär, Polizei und Konzerne „üben“ bereits seit 2004 gemeinsam „Terrorszenarien“

(4.9.2016) Hintergrund: Artikel 35 Grundgesetz erlaubt bei einer „Naturkatastrophe“ oder einem „besonders schweren Unglücksfall“ den Landesregierungen die Bundeswehr „zur Hilfe“ anzufordern.

Seit langem wird nun aus Staat und Apparat heraus eine Interpretation des Grundgesetzes betrieben, nach der Attentate, Massenmorde, Amokläufe, etc, eine „Naturkatastrophe“ oder ein „besonders schwerer Unglücksfall“ sein sollen.

Nachdem der Staat erst Artikel 35 Grundgesetz entsprechend interpretierte, versuchte er wie üblich das Grundgesetz seiner Auffassung anzupassen. Das scheiterte jahrelang immer wieder, vor allem an der „F.D.P.“

Daraufhin interpretierte am 17. August 2012 das Bundesverfassungsgericht Attentate als „Naturkatastrophe oder..Unglücksfall“, und zwar nicht etwa durch ein Urteil, nach einer Klage, sondern durch den Mehrheitsbeschluss 2 PBvU 1/11.

Entsprechend der üblichen Gepflogenheiten des Staates hatte sich so dieser für sein verfassungswidriges Handeln schlicht im Nachhinein einen Persilschein ausstellen lassen.