„Die Bundesregierung ruft in Erinnerung, dass die Venedig-Kommission des Europarats gravierende Bedenken sowohl hinsichtlich des Verfahrens als auch der Inhalte dieser Verfassungsreform geäußert hat. Als Mitglied des Europarats, der OSZE und als EU-Beitrittskandidat, der den Kriterien der EU von Kopenhagen zu Demokratie und Grundrechtsschutz verpflichtet ist, muss die türkische Regierung diesen Bedenken Rechnung tragen“, fordern die Kanzlerin und der Außenminister.
Über die angesprochenen Aspekte müssten „schnellstmöglich politische Gespräche mit der Türkei stattfinden, sowohl auf bilateraler Ebene als auch zwischen den europäischen Institutionen und der Türkei“, so Merkel und Gabriel weiter.