Weitere ungeklärte Fragen gab es hinsichtlich der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan und der Begrenzung des Familiennachzugs. Gabriel glaubt, dass man hierzu das Grundgesetz ändern müsse, während es Seehofer mit dem Verfassungsjuristen Rupert Scholz hält, der unlängst im Tagesspiegel darlegte, dass ein Nachzugsrecht für Familienangehörige nicht aus Artikel 16a des Grundgesetzes folgt, sondern nur im Asylverfahrensgesetz steht und dort ohne Grundgesetzänderung gestrichen werden könnte.