Der Straßburger Gerichtshof stellt klar: Das Mittelmeer ist keine menschenrechtsfreie Zone. Die Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention machen nicht an den europäischen Grenzen Halt – Staaten dürfen sich ihrer menschenrechtlichen Verpflichtung auch außerhalb ihrer Territorien nicht entziehen.