Das Ministerium sieht vor, dass Studierende im Krankheitsfall zukünftig qualifizierte ärztliche Atteste bei ihrem zuständigen Prüfungsamt vorlegen müssen. Die Prüfungsämter sollen daraufhin eigenständig einschätzen, ob der*die Student*in befähigt ist an einer Prüfung teilzunehmen oder nicht.