(4.Dezember) Laut den EUROGENDFOR-Statuten können die Gendarmen an die NATO und die OSZE ausgeliehen werden. Im Rahmen von EU-Missionen in Drittstaaten ist ihr Einsatz im Artikel 42 des EU-Vertrages festgelegt. Demnach kann die Truppe bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung, Stärkung der internationalen Sicherheit und Bekämpfung des Terrorismus angefordert werden. Hierzu gehören auch humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze sowie die militärische Beratung und Unterstützung, aber auch Kampfeinsätze.