(29. April 2014) „Man kann nicht ungleiches Recht für verschiedene Arbeitnehmer und für verschiedene Gewerkschaften schaffen“, betonte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, heute bei der Vorstellung eines gemeinsamen Positionspapiers in Berlin. Man könne nicht sagen, die eine Gewerkschaft habe Rechte, weil sie gerade die Mehrheit in einem Betrieb stelle, und die anderen Gewerkschaften hätten keine, weil sie gerade in der Minderheit seien.
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Henke verwies auch auf Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit festgeschrieben sei.