Die Bahn hatte im April dem Eisenbahn-Bundesamt mitgeteilt, dass für einzelne Bauarbeiten mehr Grundwasser abgepumpt werden müsse als ursprünglich angenommen. Das Unternehmen hatte deshalb eine entsprechende Änderung der wasserrechtlichen Genehmigungen beantragt. Eine Entscheidung darüber steht noch aus. Der VGH entschied nun, die grundsätzliche Genehmigung für das Bahnprojekt sei weiterhin wirksam…