Viele in der Partei tun inzwischen so, als könnten sie untereinander ausraufen, wer Horst Seehofers Nachfolge in der Staatskanzlei antreten soll. Es ist daher wieder einmal Zeit, an den Artikel 44 der Bayerischen Verfassung zu erinnern. Darin heißt es: „Der Ministerpräsident wird von dem neu gewählten Landtag spätestens innerhalb einer Woche nach seinem Zusammentritt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.“