04.12.2014 - 11:42 [ Netzpolitik ]

Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: “Nutzung gesetzlicher Befugnisse mit erwünschten Nebeneffekten”

(27. November) Notz: Dopplung der Daten von TK-Betreiber vorgenommen. Was ist “Dopplung”?

Burbaum: Kopie gemacht. Am Übergabepunkt in Rechner des BND geleitet. Eins-zu-Eins-Kopie von definiertem Bündel.

Notz: Was ist die Dopplung für ein Vorgang? Kopie, Pufferung, Speicherung, Erfassung?

Burbaum: Speicherung nicht. Kopie ja. Erfassung nein. Erfassung erst ab Verarbeitung.

Notz: Gedoppelt und ausgeleitet ist noch nicht erfasst?

Burbaum: Ja.

Notz: Kann man anders sehen?

Burbaum: Selbstverständlich.

Notz: Rechtsgrundlage für Doppelung ist?

Burbaum: G-10-Beschränkungsanordnung mit TKÜV.

Burbaum: Bei personenbezogene Daten wäre Rechtsgrundlage BND-Gesetz. Für G-10 gilt Beschränkungs-Anordnung. Keine Exklusivität.

Notz: Nicht-G-10-Daten bräuchte man andere rechtliche Grundlage?

Burbaum: Ja, habe ich aber.