19.02.2013 - 12:36 [ Bundesverfassungsgericht ]

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 – 1 BvL 1/11 – – 1 BvR 3247/09 –

Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist § 9 Absatz 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Adoption des angenommenen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich ist.