In den Leitlinien heißt es, für «Fälle besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit» werde eine Regelung angestrebt, die eine Beteiligung des Bundestages gewährleistet. Wie diese aber aussehen soll, ließen die Haushaltsexperten zunächst offen.
In den Leitlinien heißt es, für «Fälle besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit» werde eine Regelung angestrebt, die eine Beteiligung des Bundestages gewährleistet. Wie diese aber aussehen soll, ließen die Haushaltsexperten zunächst offen.