Zuletzt hatten es die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe abgelehnt, über einen Widerspruch der NPD gegen das Verbot zu urteilen – aus Zeitgründen sei keine sachgerechte Entscheidung möglich, hieß es am Samstagvormittag.
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Die Stadt hatte einen polizeilichen Notstand für ihr Totalverbot geltend gemacht. Angesichts der zu erwartenden Gefahren für Leib und Leben von friedlichen Demonstranten, Unbeteiligten und Polizisten habe die Demonstrationsfreiheit ausnahmsweise zurücktreten müsse, argumentierten Sachsens oberste Verwaltungsrichter.