Die Klausel, die seit dem 15.03.2010 in Formulararbeitsverträge der Leiharbeitsbranche aufgenommen wird und auf vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) und anderen Christlichen Gewerkschaften geschlossene Tarifverträge verweist, ist unwirksam.