(1/2006) Mit Inkrafttreten des novellierten Telekommunikationsgesetzes vor über einem Jahr wurden auch neue Bestimmungen gültig, die das Belauschen von E-Mails ermöglichen. Aufwand und Bedarf stehen aber in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. Trotzdem soll die Überwachung der Telekommunikation weiter ausgebaut werden.