Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auch dann zu beenden ist, wenn dem Landwirt bei der Aussaat die Verunreinigung des Saatguts nicht bekannt war.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auch dann zu beenden ist, wenn dem Landwirt bei der Aussaat die Verunreinigung des Saatguts nicht bekannt war.