Mehr als ein halbes Jahr, nachdem Attac ein Gutachten zur Bayern LB ins Netz gestellt hatte und drei Monate nach der ergebnislosen Hausdurchsuchung des Attac-Bundesbüros in Frankfurt am 14. April bekam das globalisierungskritische Netzwerk jetzt Post aus der bayrischen Landeshauptstadt.
Das Landgericht München stellt in seinem Beschluss vom 14. Juli unter dem Aktenzeichen “5 Qs 16/11″ fest, dass der durch das Amtsgericht München erlassene Durchsuchungsbeschluss vom 2. März 2011 rechtswidrig ist.