„Wir nehmen das Urteil mit großer Genugtuung auf. Endlich ist auf juristischer Ebene in der Sache entschieden worden, dass Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt.
Zuvor waren Gerichtsentscheidungen viel zu oft nur wegen formaler Gründe verworfen worden. Nun ist in der Sache auch wettbewerbsrechtlich entschieden worden, dass das Personenbeförderungsgesetz für alle gilt und nicht ausgehöhlt werden kann.
Dass Fahrer und natürlich auch die Unternehmer eine Lizenz zur Personenbeförderung besitzen müssen, hat der Gesetzgeber wohlüberlegt beschlossen. Dient es doch dem Schutz des Fahrgastes und der Qualität der Beförderung.